Aktuelle Informationen

Neue Trinkwasserverordnung

Am 1. November 2011 tritt die Erste Verordnung zur Änderung der
Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft. Die Verordnung enthält neue Regelungen unter anderem zu verpflichtenden Untersuchungen auf Legionellen in
Trinkwassererwärmungsanlagen. Im Hinblick auf gesundheitliche Prävention und aus verbraucherschutzpolitischen Gründen, wurde erstmals ein technischer
Maßnahmenwert für Legionellen in der neuen TrinkwV 2011 vorgeschrieben. Daraus folgert eine Pflicht für Eigentümer die Trinkwasser-Installationen in Mietshäusern und in öffentlichen Gebäuden, in denen sich eine Großanlage zur zentralen Warmwasseraufbereitung befindet, einmal jährlich untersuchen zu lassen. Dieser Untersuchungspflicht muss der Eigentümer einer Trinkwasser-Installation ohne weitere Aufforderung durch das Gesundheitsamt selbständig nachkommen. Mit Inkrafttreten der Änderung der TrinkwV besteht außerdem eine Anzeigepflicht. Der Unternehmer oder sonstige Inhaber einer solchen Großanlage hat den Bestand dem Gesundheitsamt anzuzeigen.

Wie wird eine Großanlage zur Trinkwasseraufbereitung genau definiert?


In der neuen Trinkwasserverordnung werden Großanlagen über folgende Parameter definiert:

  • Die Trinkwasser-Installation beinhaltet einen Warmwasserbehälter größer als 400 Liter.
  • In den Leitungen von der Warmwassererzeugung bis zum Wasserhahn befinden sich in den Leitungen mehr als 3 Liter Warmwasser.

Jeder Betreiber einer solchen Anlage ist ab dem 1. November 2011 dazu verpflichtet, diese dem örtlichen Gesundheitsamt zu melden und eine Trinkwasseruntersuchung durchzuführen.

Bei Fragen zur Umsetzung und den Pflichten können Sie sich gerne an uns wenden. Wir checken Ihre Trinkwasser-Anlage. Rufen Sie uns dazu gerne an unter: 02202-25 11 11 oder nehmen Sie mit  uns per E-Mail Kontakt auf.